Immer mehr Krankenversicherungen
übernehmen
die Kosten.

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Die erste Kontakt- aufnahme mit uns ist kostenlos.

Wenn Sie sich nach dem Erstgespräch mit uns für eine Begutachtung durch unsere Experten entscheiden, entstehen Kosten.

Viele gesetzliche Krankenkassen und viele private Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten bereits. Sollte Ihre Krankenkasse oder -versicherung nicht dabei sein, so können Sie trotzdem mit ihr sprechen und Ihren Ansprechpartner dort darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Zweitmeinung haben und der Gesetzgeber die Kassen und Versicherungen zur Kostenübernahme angehalten hat.

Es gibt einige Patienten, die die Kosten der Zweitmeinung selbst tragen, weil sie vor einer lebenswichtigen Entscheidung stehen. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne, wie genau sich das mit den Kosten verhält.

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Der Krankenkassen-finder

Hier können Sie checken, ob Ihre Kasse/Versicherung dabei ist:
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Immer mehr Krankenversicherungen kooperieren mit OrthopädieZweitmeinung.de

Die orthopädische Zweitmeinung wird aktuell bereits von der mhplus übernommen. Mit anderen Kassen und Versicherungen sind wir im Gespräch, um für möglichst viele Patienten eine kostenlose Zweitmeinung zu ermöglichen.

In vielen Fällen zeigen sich die Kassen und Versicherungen aber kulant und übernehmen die Kosten für die Zweitbegutachtung durch unsere ausgewiesenen Experten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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Warum ist eine Zweitmeinung kostenpflichtig?
Warum ist eine Zweitmeinung kostenpflichtig?
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Unser Aufwand für eine schnelle Bearbeitung Ihres Falles.

Die rasche und kompetente Aufbereitung Ihres Falles erfordert von den Mitarbeitern von OrthopädieZweitmeinung einen großen Aufwand. Ihre Unterlagen werden digitalisiert, sortiert und für unsere Experten vorbereitet. Ihre Daten werden in einer verschlüsselten und sicheren Infrastruktur gespeichert, damit auch nur die ausgesuchten Experten darauf zugreifen können.

Unsere Experten selbst sind unabhängig. Das bedeutet, dass sie keinen
finanziellen Vorteil von der jeweiligen Empfehlung oder Anpassung bestimmter Therapien haben. Aus diesem Grund muss der Aufwand anderweitig vergütet werden.

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